BLIND & PARTNER
Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz.
Sprechen Sie uns an.
UNSERE KOMPETENZEN
Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Jahresabschluss
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
Wir, die Blind & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, sind bereits seit dem Jahr 1987 für unsere Mandanten tätig. Wir begleiten unsere Mandanten als kompetente und unabhängige Berater in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, stets mit dem Ziel, ihre Interessen optimal zu vertreten und ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Damit unsere Erfahrung und Kompetenz für Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für uns selbstverständlich.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz.
Wirtschaftsprüfung
gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung aller Rechtsformen
Gründungsprüfungen, Prüfungen bei Kapitalerhöhung
Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
sonstige Sonderprüfungen
gutachterliche Stellungnahmen
Steuerberatung
Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen
Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen
Steueroptimale Rechtsformwahl
Umgründungen
Steueroptimierungsberatung
Hilfe bei Betriebsprüfungen
Mitwirkung bei ausländischen Steuersachverhalten
Steueroptimierte Nachfolge- und Erblösungen
Dienstleistungen
Betriebswirtschaftliche Beratung, u. a. bei Investitionen nebst Finanzierung
Beratung und Betreuung bei Unternehmenstransaktionen
Financial and Tax Due Diligence
Existenzgründungsberatung
Nachfolge- und Erblösungen
Testamentsvollstreckung
Finanzbuchhaltung
Lohnbuchhaltung
betriebswirtschaftliche Planungen
Ihr kompetenter Partner für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung im Westen von Stuttgart
Im Fall der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind neben dem Festkaufpreis zu leistende gewinn- oder umsatzabhängige Kaufpreisbestandteile erst im Zeitpunkt des Zuflusses als nachträgliche.. Read More →
Im Streitfall wurde eine Direktversicherung nach dem BetrAVG -welche eine lebenslängliche monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung vorsah – vereinbart. Im Streitfall wurde.. Read More →
Mit Beschluss vom 12.01.2024 hebt der BFH hervor, dass auch ein elektronisches Fahrtenbuch in geschlossener Form geführt werden müsse. Diesem Erfordernis genüge eine.. Read More →
Kontaktieren Sie uns!
Wir nehmen unsere Beratungsaufgaben sehr persönlich. Als Mandant stehen Sie für uns stets im Mittelpunkt und unser Ziel ist es, Ihre Unternehmensphilosophie mitzuleben und aktiv mitzugestalten.