Dem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 14.05.2025 lag folgender Sachverhalt zugrunde.
Im Rahmen des Testaments wurde einem Dritten ein Wohnrecht an einem bebauten Grundstück zugeschrieben, so dass dadurch die unverzügliche Selbstnutzung des Beschenkten nicht möglich war. In einem solchen Fall hat das Finanzgericht entschieden, dass die Frist zur unverzüglichen Bestimmung der Wohnung zur Selbstnutzung dann erst in dem Zeitpunkt zu laufen beginnt, in dem der Erwerber rechtlich in der Lage ist, die Wohnung selbst zu beziehen, ohne aufgrund entgegenstehender Verfügungen des Wohnungsberechtigten hieran gehindert zu sein.


Comments are closed.