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Wir, die Blind & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, sind bereits seit dem Jahr 1987 für unsere Mandanten tätig. Wir begleiten unsere Mandanten als kompetente und unabhängige Berater in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, stets mit dem Ziel, ihre Interessen optimal zu vertreten und ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Damit unsere Erfahrung und Kompetenz für Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für uns selbstverständlich.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung aller Rechtsformen
  • Gründungsprüfungen, Prüfungen bei Kapitalerhöhung
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • sonstige Sonderprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Steuerberatung
  • Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen
  • Steueroptimale Rechtsformwahl
  • Umgründungen
  • Steueroptimierungsberatung
  • Hilfe bei Betriebsprüfungen
  • Mitwirkung bei ausländischen Steuersachverhalten
  • Steueroptimierte Nachfolge- und Erblösungen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Dienstleistungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung, u. a. bei Investitionen nebst Finanzierung
  • Beratung und Betreuung bei Unternehmenstransaktionen
  • Financial and Tax Due Diligence
  • Existenzgründungsberatung
  • Nachfolge- und Erblösungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • betriebswirtschaftliche Planungen
Rechtsberatung in Kooperation
  • Steuerrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht

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15Juni

Fest des Arbeitsnehmers, Betriebs-, Repräsentationsveranstaltung und deren Folgen

Die Einordnung einer Feier nach Fest des Arbeitnehmers, Betriebsveranstaltung oder Repräsentationsveranstaltung führt zu jeweils unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen; das betrifft sowohl den Arbeitnehmer als.. Read More →
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Zahlungen an Trickbetrüger

Die Verwirklichung des allgemeinen Risikos, Opfer einer Straftat zu werden, führt in der Regel nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung im Sinne des §.. Read More →
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Verspätungszuschlag für eine nicht fristgerecht abgegebene Gewinnfeststellungserklärung auch bei fehlender Steuernachzahlung

Der BFH hat in seinem Urteil vom 26.03.2026 entschieden, dass ein Verspätungszuschlag bei einer nicht fristgerecht abgegebenen Gewinnfeststellungserklärung obligatorisch ist, selbst dann, wenn.. Read More →

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