BLIND & PARTNER Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz. Sprechen Sie uns an. Rechtsberatung in Kooperation UNSERE KOMPETENZEN Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Betriebswirtschaftliche Beratung Jahresabschluss Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Wir, die Blind & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, sind bereits seit dem Jahr 1987 für unsere Mandanten tätig. Wir begleiten unsere Mandanten als kompetente und unabhängige Berater in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, stets mit dem Ziel, ihre Interessen optimal zu vertreten und ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Damit unsere Erfahrung und Kompetenz für Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für uns selbstverständlich.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung aller Rechtsformen
  • Gründungsprüfungen, Prüfungen bei Kapitalerhöhung
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • sonstige Sonderprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Steuerberatung
  • Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen
  • Steueroptimale Rechtsformwahl
  • Umgründungen
  • Steueroptimierungsberatung
  • Hilfe bei Betriebsprüfungen
  • Mitwirkung bei ausländischen Steuersachverhalten
  • Steueroptimierte Nachfolge- und Erblösungen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Dienstleistungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung, u. a. bei Investitionen nebst Finanzierung
  • Beratung und Betreuung bei Unternehmenstransaktionen
  • Financial and Tax Due Diligence
  • Existenzgründungsberatung
  • Nachfolge- und Erblösungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • betriebswirtschaftliche Planungen
Rechtsberatung in Kooperation
  • Steuerrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht

Ihr kompetenter Partner für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung im Westen von Stuttgart

Unser Team
14Juli

Kein Übergang der Abzugsbeträge nach § 10f EStG auf den Erben

Verstirbt der Steuerpflichtige, der Aufwendungen zur Erhaltung eine zu eigenen Wohnzwecken genutzten Baudenkmals gemäß § 10f EStG getragen hatte, vor Ablauf des 10-jährigen Abzugszeitraums,.. Read More →
14Juli

Erhaltungsaufwendungen und anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden

Fallen Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an einem Gebäude an, so ist danach zu unterscheiden, ob es sich dabei um Erhaltungsaufwendungen, die sofort.. Read More →
14Juli

Update zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Der BFH hat seine Rechtsprechungsgrundsätze zur Unschädlichkeit der Mitüberlassung von Betriebsvorrichtungen für Zwecke der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG.. Read More →

Kontaktieren Sie uns!

Wir nehmen unsere Beratungsaufgaben sehr persönlich. Als Mandant stehen Sie für uns stets im Mittelpunkt und unser Ziel ist es, Ihre Unternehmensphilosophie mitzuleben und aktiv mitzugestalten.
Kontakt