Wir, die Blind & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, sind bereits seit dem Jahr 1987 für unsere Mandanten tätig. Wir begleiten unsere Mandanten als kompetente und unabhängige Berater in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, stets mit dem Ziel, ihre Interessen optimal zu vertreten und ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Damit unsere Erfahrung und Kompetenz für Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für uns selbstverständlich.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung aller Rechtsformen
  • Gründungsprüfungen, Prüfungen bei Kapitalerhöhung
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • sonstige Sonderprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Steuerberatung
  • Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen
  • Steueroptimale Rechtsformwahl
  • Umgründungen
  • Steueroptimierungsberatung
  • Hilfe bei Betriebsprüfungen
  • Mitwirkung bei ausländischen Steuersachverhalten
  • Steueroptimierte Nachfolge- und Erblösungen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Dienstleistungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung, u. a. bei Investitionen nebst Finanzierung
  • Beratung und Betreuung bei Unternehmenstransaktionen
  • Financial and Tax Due Diligence
  • Existenzgründungsberatung
  • Nachfolge- und Erblösungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • betriebswirtschaftliche Planungen

Ihr kompetenter Partner für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung im Westen von Stuttgart

Unser Team
13Jul

Deutschlandticket und Minijob

Zuschüsse zu den Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.. Read More →
13Jul

Keine einjährige Nutzungsdauer für Homepage

Aufwendungen für eine Homepage fallen nicht unter den Anwendungsbereich des BMF-Schreibens, sodass bei einer Homepage nicht von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von einem Jahr.. Read More →
13Jul

Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für eine Liposuktion

Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung zur Behandlung eines Lipödems (krankhafte Fettverteilungsstörung) sind laut Urteil des VI. BFH-Senats jedenfalls ab dem Jahr 2016 regelmäßig.. Read More →

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Wir nehmen unsere Beratungsaufgaben sehr persönlich. Als Mandant stehen Sie für uns stets im Mittelpunkt und unser Ziel ist es, Ihre Unternehmensphilosophie mitzuleben und aktiv mitzugestalten.
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