Wir, die Blind & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, sind bereits seit dem Jahr 1987 für unsere Mandanten tätig. Wir begleiten unsere Mandanten als kompetente und unabhängige Berater in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, stets mit dem Ziel, ihre Interessen optimal zu vertreten und ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Damit unsere Erfahrung und Kompetenz für Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für uns selbstverständlich.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung aller Rechtsformen
  • Gründungsprüfungen, Prüfungen bei Kapitalerhöhung
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • sonstige Sonderprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Steuerberatung
  • Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen
  • Steueroptimale Rechtsformwahl
  • Umgründungen
  • Steueroptimierungsberatung
  • Hilfe bei Betriebsprüfungen
  • Mitwirkung bei ausländischen Steuersachverhalten
  • Steueroptimierte Nachfolge- und Erblösungen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Dienstleistungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung, u. a. bei Investitionen nebst Finanzierung
  • Beratung und Betreuung bei Unternehmenstransaktionen
  • Financial and Tax Due Diligence
  • Existenzgründungsberatung
  • Nachfolge- und Erblösungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • betriebswirtschaftliche Planungen

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Unser Team
16Mrz

Privates Veräußerungsgeschäft – Vermietung innerhalb 10-Jahresfrist schädlich

Der BFH hat in seinem Urteil vom 19. Juli 2022 entschieden, dass, wenn ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Reihenhaus innerhalb der 10-jährigen Haltefrist.. Weiterlesen →
16Mrz

Anmietung einer zweiten Wohnung am Arbeitsort in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsstätte wegen mehrfach täglicher Pflege der Ehefrau – keine doppelte Haushaltsführung oder außergewöhnliche Belastung

Dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg lag in seinem Urteil vom 08. November 2021 folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eheleute bewohnten eine 93 m² große Wohnung in.. Weiterlesen →
16Mrz

Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer

Mit Urteil vom 28. Juli 2021 hat der BFH entschieden, dass Steuerpflichtige, die sich nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG auf.. Weiterlesen →

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Wir nehmen unsere Beratungsaufgaben sehr persönlich. Als Mandant stehen Sie für uns stets im Mittelpunkt und unser Ziel ist es, Ihre Unternehmensphilosophie mitzuleben und aktiv mitzugestalten.
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