BLIND & PARTNER Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz. Sprechen Sie uns an. Rechtsberatung in Kooperation UNSERE KOMPETENZEN Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Betriebswirtschaftliche Beratung Jahresabschluss Finanzbuchhaltung Lohnbuchhaltung Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Wir, die Blind & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, sind bereits seit dem Jahr 1987 für unsere Mandanten tätig. Wir begleiten unsere Mandanten als kompetente und unabhängige Berater in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, stets mit dem Ziel, ihre Interessen optimal zu vertreten und ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Damit unsere Erfahrung und Kompetenz für Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für uns selbstverständlich.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung aller Rechtsformen
  • Gründungsprüfungen, Prüfungen bei Kapitalerhöhung
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • sonstige Sonderprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Steuerberatung
  • Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen
  • Steueroptimale Rechtsformwahl
  • Umgründungen
  • Steueroptimierungsberatung
  • Hilfe bei Betriebsprüfungen
  • Mitwirkung bei ausländischen Steuersachverhalten
  • Steueroptimierte Nachfolge- und Erblösungen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Dienstleistungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung, u. a. bei Investitionen nebst Finanzierung
  • Beratung und Betreuung bei Unternehmenstransaktionen
  • Financial and Tax Due Diligence
  • Existenzgründungsberatung
  • Nachfolge- und Erblösungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • betriebswirtschaftliche Planungen
Rechtsberatung in Kooperation
  • Steuerrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Arbeitsrecht

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Kein Zufluss von Darlehenszinsen bei Prolongation vor Fälligkeit

Der BFH hat in einem Urteil vom 17.09.2025 folgendes entschieden: Vereinbart ein beherrschender Gesellschafter mit seiner Gesellschaft, dass seine Zinsansprüche aus einem der.. Read More →
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Veräußerungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2 EStG

Der BFH hat in einem Urteil vom 09.09.2025 entschieden, dass Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung im.. Read More →
12März

Verzicht eines Gesellschafters auf seine Pensionszusage anlässlich der Veräußerung der Kapitalgesellschaft

Dem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.05.2025 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, der gleichzeitig Geschäftsführer war, verzichtete im Rahmen der.. Read More →

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