Wir, die Blind & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, sind bereits seit dem Jahr 1987 für unsere Mandanten tätig. Wir begleiten unsere Mandanten als kompetente und unabhängige Berater in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, stets mit dem Ziel, ihre Interessen optimal zu vertreten und ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Damit unsere Erfahrung und Kompetenz für Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für uns selbstverständlich.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung aller Rechtsformen
  • Gründungsprüfungen, Prüfungen bei Kapitalerhöhung
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • sonstige Sonderprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Steuerberatung
  • Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen
  • Steueroptimale Rechtsformwahl
  • Umgründungen
  • Steueroptimierungsberatung
  • Hilfe bei Betriebsprüfungen
  • Mitwirkung bei ausländischen Steuersachverhalten
  • Steueroptimierte Nachfolge- und Erblösungen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Dienstleistungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung, u. a. bei Investitionen nebst Finanzierung
  • Beratung und Betreuung bei Unternehmenstransaktionen
  • Financial and Tax Due Diligence
  • Existenzgründungsberatung
  • Nachfolge- und Erblösungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • betriebswirtschaftliche Planungen

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Unser Team
08Okt

Scheinselbständigkeit – Kein Ausschluss der Sozialversicherungspflicht bei Vertragsschluss mit einer Ein-Personen-GmbH

Im Sachverhalt schloss der alleinige Geschäftsführer der K-UG mit einem Krankenhausträger (A-GmbH) Dienstleistungsverträge ab. Laut Verträge verpflichtete sich die UG mit Beginn des.. Read More →
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Dauerbrenner E-Rechnung – technische Hintergründe und zulässige Formate

Infolge der Verabschiedung des Wachstumschancengesetztes wird ab 01.01.2025 die E-Rechnung zwischen inländischen B2B-Umsätzen eingeführt. Im § 14 Abs. 1 S. 3 UStG wird.. Read More →
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Postrechtmodernisierungsgesetzt vom 15.07.2024 – Zustellungsfiktion in der AO bei 4-Tagen

Durch das Postrechtsmodernisierungsgesetzt (PostModG) vom 15.07.2024 werden die Brieflaufzeiten verlängert. In der Folge gelten zukünftig Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2024 bzw. ab dem.. Read More →

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