Wir, die Blind & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, sind bereits seit dem Jahr 1987 für unsere Mandanten tätig. Wir begleiten unsere Mandanten als kompetente und unabhängige Berater in sämtlichen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, stets mit dem Ziel, ihre Interessen optimal zu vertreten und ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Damit unsere Erfahrung und Kompetenz für Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben, sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für uns selbstverständlich.
Ihre Zufriedenheit ist unsere Kompetenz.
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Wirtschaftsprüfung
  • gesetzliche und freiwillige Jahresabschlussprüfung aller Rechtsformen
  • Gründungsprüfungen, Prüfungen bei Kapitalerhöhung
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • sonstige Sonderprüfungen
  • gutachterliche Stellungnahmen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Steuerberatung
  • Erstellen von Handels- und Steuerbilanzen
  • Bearbeitung von Steuererklärungen und Anträgen
  • Steueroptimale Rechtsformwahl
  • Umgründungen
  • Steueroptimierungsberatung
  • Hilfe bei Betriebsprüfungen
  • Mitwirkung bei ausländischen Steuersachverhalten
  • Steueroptimierte Nachfolge- und Erblösungen
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
Dienstleistungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung, u. a. bei Investitionen nebst Finanzierung
  • Beratung und Betreuung bei Unternehmenstransaktionen
  • Financial and Tax Due Diligence
  • Existenzgründungsberatung
  • Nachfolge- und Erblösungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Finanzbuchhaltung
  • Lohnbuchhaltung
  • betriebswirtschaftliche Planungen

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Unser Team
10Mai

§23 EstG im Zusammenhang mit geerbten Grundstücken

Nach neuen Entscheidungen des BFHs greift §23 EstG nicht, wenn der an einer Erbengemeinschaft Beteiligte, einen Erbanteil an der Erbmasse, zu der ein.. Read More →
10Mai

Abgabenordnung – Schätzungsbefugnis bei Verwendung von Altkassen in der Gastronomie

Nach Urteil des BFH vom 28.11.2023 begründet die Verwendung einer objektiv manipulierbaren elektronischen „Alt-“ Kasse noch keine Schätzungsbefugnis, sofern der Steuerpflichtige in überobligatorischer.. Read More →
10Mai

Umsatzsteuer – Legaldefinition von Einzweck- u. Mehrzweck Gutscheinen

Erstmals wurde eine Legaldefinition für den Gutscheinbegriff gesetzlich festgeschrieben. Es wird nun zwischen Einzweck- u. Mehrzweck-Gutscheinen wie folgt unterschieden: Einzweckgutschein gem. Art. 30a.. Read More →

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