Der BFH hat mit seinem Urteil vom 14.01.2025 bestätigt, dass die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung rechtfertigt. Der hierfür erforderliche Veranlassungszusammenhang zur Vermietungstätigkeit besteht erst, wenn und soweit die Wohnungseigentümergemeinschaft die zurückgelegten Mittel für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt.
Mai
13
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