Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat angekündigt, dass das Bundesamt für Justiz (BfJ) Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB wegen verspäteter Offenlegung von Jahresabschlüssen für das Geschäftsjahr 2024 erst ab Mitte März 2026 einleiten wird. Betroffen sind Unternehmen mit Bilanzstichtag 31.12.2024 und Offenlegungsfrist bis 31.12.2025.
Dabei handelt es sich um eine letztmalige Fristverschiebung, die die Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie berücksichtigt. Die Entscheidung entlastet Kanzleien und ermöglicht eine bessere Nutzung des Zeitpuffers bis zur Abgabefrist der Steuererklärungen 2024 am 30.04.2026.
Jan.
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