Für Fahrzeuge, die nach dem 30.06.2025 angeschafft werden, ist die Förderung nicht mehr auf den Höchstbetrag von € 70.000 beschränkt, sondern der Bruttolistendeckel wurde auf € 100.000 angehoben.
Bis zu dieser Höhe ist bei Anwendung der 1 %-Regel die Bemessungsgrundlage auf ein Viertel des Bruttolistenpreis beschränkt und bei der Anwendung der Fahrtenbuchregelung auf ein Viertel der Anschaffungskosten.
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