Bereits in den letzten Monatsnews hatten wir auf dieses Thema hingewiesen, nach den finalen Regelungen kann jedoch noch folgendes konkretisiert werden:
Degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge
- Für Anschaffungen von Elektrofahrzeugen im Zeitraum von Juli 2025 bis Dezember 2027 gibt es eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung wie folgt:
75 % im Jahr der Anschaffung
10 % im zweiten Jahr
5 % im dritten und vierten Jahr
3 % im fünften Jahr
2 % im sechsten Jahr
Damit ist der Abschreibungszeitraum von sechs Jahren der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausgenutzt.
Begünstigt sind Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden. Begünstigt sind alle Elektrofahrzeuge, unabhängig von ihrer Fahrzeugklasse und damit neben Personenkraftwagen insbesondere auch Elektronutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse.
Im Zuge der parlamentarischen Beratungen wurde klargestellt, dass abweichend von der missverständlichen Aussage in der Gesetzesbegründung die Regelung nicht auf Neufahrzeuge beschränkt ist.
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