Der BFH hat in einem Urteil vom 09.09.2025 entschieden, dass Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung entstehen, keine Veräußerungskosten darstellen.
März
12


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