Es genügt die bloße subjektive Besorgnis einer nahen Todesgefahr bei allen Mitwirkenden als Voraussetzung für die gültige Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen.
Der nahen Todesgefahr steht die Gefahr des nahen Eintritts der dauernden Testierunfähigkeit gleich, wenn zu besorgen ist, dass sie voraussichtlich bis zum Ableben des Erblassers ununterbrochen oder allenfalls mit kurzer, die Möglichkeit der Testamentserrichtung nicht gewährleisteter Unterbrechung fortdauern werden.
OLG Saarbrücken vom 04.02.2025


Comments are closed.