Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden ist es in der Praxis häufig erforderlich, einen Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen.
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen.
Die Arbeitshilfe zur Berechnung der Aufteilung eines Grundstückskaufpreises – welche nun aktualisiert auf den Stand Januar wurde – sowie die dazugehörige Anleitung für die Berechnung zur Aufteilung des Grundstückskaufpreises sind auf der Homepage des BMF zu finden.
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