Mit Wirkung zum 01.08.2025 hat der BFH einen Umsatzsteuersenat verloren. Der XI. Senat des BFH wurde aufgelöst, wobei er neben dem V. Senat einer von zwei Umsatzsteuersenaten war. Damit ist der V. Senat nunmehr der alleinige Umsatzsteuersenat und tritt damit in seine eigenen historischen Fußstapfen – er wurde 1952 gegründet und war bis 1987 bereits allein für Umsatzsteuersachen zuständig. Damit werden alle Umsatzsteuerverfahren, die bisher noch beim XI. Senat anhängig sind, auf den V. Senat übertragen und dort entsprechend fortgeführt. Von Vorteil ist damit, dass uneinheitliche Entscheidungen, wie sie bei zwei Umsatzsteuersenaten bisher gelegentlich vorkamen, der Vergangenheit angehören werden.
Sep.
11
Comments are closed.