Eine in § 9 Nr. 1 S. 2 ff GewStG nicht ausdrücklich erlaubte Nebentätigkeit (im Streitfall: Halten von Oldtimern zum Zwecke der Wertsteigerung) kann auch dann zum Ausschluss der erweiterten Grundstückskürzung führen, wenn mit ihr keine Einnahmen erzielt werden (BFH Urteil vom 24.07.2025, III R 23/23).
Dez.
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