Ab dem 01.10.2021 können Anträge und Erklärungen zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die bisher in Papierform eingereicht werden mussten, erstmalig auch elektronisch dem zuständigen Finanzamt übermittelt werden. Die Übermittlung funktioniert bundesweit über das Online-Portal „Mein Elster“ oder über Übermittlungsprogramme privater Anbieter. Nach dem Login in „Mein Elster“ sind die Formulare über den Menüpunkt „Formulare – Lohnsteuer-Arbeitnehmer“ zu finden.
Okt
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