Der BFH hat mit Urteil vom 07.07.2020 entschieden, dass die 44 €-Freigrenze für Sachbezüge auch dann gilt, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können, auch wenn es sich um eine einjährige Trainingslizenz mit laufenden Monatsbeträgen handelt.
Jan
13
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