Es ist die Einführung einer steuerfreien Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG n.F.) geplant. Arbeitslohn soll nach erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze bis zu € 2.000 im Monat steuerfrei sein; der steuerfreie Arbeitslohn soll jedoch dem sog. Progressionsvorbehalt unterliegen. Diese Regelung soll ab dem 01. Januar 2026 gelten.
Das Bundeskabinett hat am 15.10.2025 den Gesetzentwurf beschlossen. Dieser muss jedoch noch vom Bundestag und Bundesrat abgestimmt werden, bevor er in Kraft treten kann. Am 14.11.2025 berät der Bundestag erstmalig.


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