Steuerfreie Überstundenzuschläge sollen ab dem 01. Januar 2026 steuerfrei ausgezahlt werden können.
Überstunden, die durch Urlaubs- oder Freizeitausgleich ausgeglichen werden, sind demgegenüber nicht begünstigt. Zudem ist eine Steuerfreistellung ausgeschlossen, wenn in den letzten 12 Monaten eine Herabsetzung der Arbeitszeit vorausgegangen ist.


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