In einem Urteil stellt das Finanzamt Düsseldorf klar, dass die Steuerfreiheit von Zinsen aus einer Lebensversicherung entfällt, wenn diese zur Sicherung eines Darlehens verwendet wird, mit dem neben den Anschaffungskosten eines Grundstücks auch zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehörende Geldbeschaffungskosten finanziert werden, die die Bagatellgrenze von 2.556 EUR überschreiten. Im Streitfall hatte der Kläger mit dem besicherten Darlehen neben den Anschaffungskosten der Immobilie auch die Aufwendungen für den Notar für die Eintragung der Grundpfandrechte sowie die dafür anfallenden Gerichtsgebühren bezahlt. Damit seien die Zinsen aus dem Versicherungsvertrag insgesamt steuerpflichtig, so das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 28.02.2025)
Dez.
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