Das neu vorliegende BMF Schreiben vom 19.11.2025 ergänzt die bisherigen Regelungen zur Nachweisführung für den Betriebsausgabenabzug für Bewirtungsaufwendungen um Regelungen aufgrund der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (E-Rechnung) bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab 01.01.2025.
Der Abzug von angemessenen Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben erfordert vom Steuerpflichtigen einen schriftlichen Nachweis über Ort, Tag, Teilnehmer und Anlass der Bewirtung sowie die Höhe der Bewirtungskosten. Die erforderlichen schriftlichen Angaben müssen zeitnah gemacht werden, hierfür wird regelmäßig ein formloses Dokument ein sogenannter Bewirtungsbeleg als Eigenbeleg erstellt. Dieser ist vom Steuerpflichtigen zu unterschreiben. Bei elektronischen, digitalen oder digitalisierten Bewirtungsrechnungen gilt folgendes: Die Rechnung über die Bewirtung in einem Bewirtungsbetrieb kann dem Steuerpflichtigen in digitaler Form übermittelt werden. Eine Bewirtungsrechnung in Papierform kann vom Steuerpflichtigen auch digitalisiert werden. Der Eigenbeleg wird vom Steuerpflichtigen digital erstellt oder digitalisiert. Die erforderliche Autorisierung ist durch den Steuerpflichtigen durch eine elektronische Unterschrift oder elektronische Genehmigung der entsprechenden Angaben zu gewährleisten; die Angaben dürfen im Nachhinein nicht undokumentiert geändert werden. Ein digitaler oder digitalisierter Eigenbeleg muss digital mit der Bewirtungsrechnung oder dem Kassenbeleg über die Bewirtung zusammengefügt werden. Wird nur die digitale Bewirtungsrechnung digital aufbewahrt und der Eigenbeleg in Papierform erstellt so muss die eindeutige Zuordnung der Belege aus beiden getrennten Ablagen stets gewährleistet werden.


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