Es ist geplant zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements den Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG ab dem 01. Januar 2026 auf € 3.300 jährlich anzuheben. Die Ehrenamtspauschale soll von € 840 auf € 960 angehoben werden.
Die Bundesregierung hat dem Gesetzentwurf am 10.09.2025 zugestimmt; es finden nun parlamentarische Beratungen statt.


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