Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um eine gesetzliche Regelung zur Mieterhöhung, deren Zweck es ist, den Anstieg der Wohnraummieten in den Ballungsräumen zu verlangsamen. Die bisherigen Regelungen laufen zum 31.12.2025 aus.
Die neue Bundesregierung hat am 28.5.2025 ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse („Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“) beschlossen. Das Gesetz sieht eine Verlängerung der gesetzlichen Grundlagen für die Mietpreisbremse bis zum 31.12.2029 vor. Ohne eine Verlängerung fänden die Regeln über die Mietpreisbremse spätestens ab dem 1.1.2026 keine Anwendung mehr.
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