Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027 umfassend reformiert. Kernstück ist das neue Altersvorsorgedepot, das neben bestehenden Riester-Verträgen neue Anlagemöglichkeiten eröffnet. Anders als bisher ist keine vollständige Beitragsgarantie mehr vorgeschrieben. Dadurch können beispielsweise auch breit gestreute ETFs genutzt werden.
Gleichzeitig wird der Kreis der Förderberechtigten deutlich erweitert. Ab 2027 können insbesondere auch Selbständige ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht sowie bestimmte Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen – etwa Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Architekten – unmittelbar von der staatlichen Förderung profitieren.
Auch die Förderung wird attraktiver: Die maximale Grundzulage steigt von bislang 175 € auf bis zu 540 € jährlich. Für Kinder sind bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr vorgesehen. Der erforderliche Mindesteigenbeitrag wird grundsätzlich auf 120 € jährlich vereinheitlicht.
Bestehende Riester-Verträge können grundsätzlich nach den bisherigen Regeln weitergeführt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, durch eine unwiderrufliche Opt-in-Erklärung in das neue Fördersystem zu wechseln. Ein solcher Wechsel sollte aufgrund möglicher Auswirkungen auf Garantien, Kosten und Vertragsbedingungen sorgfältig geprüft werden.
Besonders für Selbständige, Familien und bestehende Riester-Sparer lohnt es sich, die neuen Fördermöglichkeiten ab 2027 frühzeitig zu prüfen. Bei Bestandsverträgen sollte ein Wechsel jedoch stets unter Berücksichtigung der individuellen Vertragsbedingungen beurteilt werden.


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