Der BFH hat in seinem Urteil vom 21.01.2026 entschieden, dass es keinen Werbungskostenabzug dann gibt, wenn anstelle des Firmenwagens der Privatwagen genutzt wird. Nach Ansicht des BFH sind Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären.


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