Die Bundesregierung hat am 02.09.2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen und damit das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.
Wesentliche Positionen sind hier:
- Erhöhung des Höchstbetrages für die Steuerfreiheit für Zuschläge zur Sonntags- und Feiertagsarbeit von € 50,00 je Stunde auf € 75,00 je Stunde.
- Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages auf € 1.430,00.
- Erhöhung des Kinderfreibetrages auf € 3.564,00 je Elternteil und Kind und Erhöhung des Kindergelds auf € 267,00 im Jahre 2027 je Kind und € 272,00 ab 2028 je Kind.
- Ab 2027 Erhöhung des Grundfreibetrages auf € 12.564,00 und Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs. Zusätzlich setzt dann ab 2027 der Tarif von 45 % bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von € 250.000,00 und der Tarif von 47 % ab einem zu versteuernden Einkommen von € 280.000,00 ein.
Ab 2028 wird der Grundfreibetrag weiter erhöht und beträgt dann € 12.900,00 und es erfolgt eine weitere Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs. - Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen soll von 20 % auf 15 % gesenkt werden und die pauschale Steuer bei sogenannten Minijobs von 2 % auf 5 % erhöht.


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