Ab dem 20.07.2025 dürfen Abfragen zur Bestätigung ausländischer USt-IdNr. nach § 18e UStG nur noch online über das Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden. Dies betrifft sowohl einfache als auch qualifizierte Anfragen. Dementsprechend wird Abschnitt 18e.1 UStAE geändert.
Juli
16
Comments are closed.