Ab dem 20.07.2025 dürfen Abfragen zur Bestätigung ausländischer USt-IdNr. nach § 18e UStG nur noch online über das Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden. Dies betrifft sowohl einfache als auch qualifizierte Anfragen. Dementsprechend wird Abschnitt 18e.1 UStAE geändert.


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