Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Das Gesetz sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor:
– Die Mobilitätsprämie, die für Arbeitnehmer gedacht ist, die ein geringes Einkommen und einen Arbeitsweg von mehr als 20 km haben, soll unbefristet ausgestaltet werden. Bislang war sie bis einschließlich 2026 befristet.
– Der Umsatzsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll ab 01.01.2026 auf 7 % gesenkt werden; dies betrifft die Umsätze aus dem Verkauf von Speisen unabhängig davon, ob sie im Restaurant verzehrt oder mitgenommen werden.
– Die Übungsleiterpauschale, die für Ausbilder, Erzieher und Betreuer gilt und eine Steuerfreiheit anordnet, soll ab 01.01.2026 von € 3.000 auf € 3.300 angehoben werden.


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