Die Bundesregierung hat aufgrund des § 11 des Mindestlohngesetzes in der aktuell geltenden Fassung die Höhe des Mindestlohns durch die Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns geändert. Danach beträgt der Mindestlohn ab dem 01.01.2026 € 13,90 brutto je Zeitstunde und ab dem 01.01.2027 € 14,60 brutto je Zeitstunde. Die Verordnung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Dez.
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