Seit dem 1. Juli 2026 ist die bisherige Zollbefreiung für Sendungen aus Drittländern mit einem Wert von unter 150 EUR entfallen. Für online bestellte Waren, die direkt an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU versandt werden, fällt nun grundsätzlich ein Zoll von 3 EUR je Warenposition an.
Die Abgabe wird nicht bei der Zustellung vom Verbraucher erhoben. Verantwortlich für die Abführung sind vielmehr die beteiligten Plattformen bzw. Unternehmen, die den Verkauf oder die Beförderung der Waren abwickeln.
Mit der Neuregelung will die EU vor allem fairere Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen schaffen, die Produktsicherheit verbessern und die Zollkontrollen erleichtern. Hintergrund ist unter anderem, dass ein erheblicher Teil der eingeführten Waren von geringem Wert die europäischen Produkt- und Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt.
Zusätzlich werden Produktkennungen eingeführt, die den Zollbehörden eine bessere Risikobewertung ermöglichen. Diese Angaben sind seit Juli 2026 freiwillig und werden ab November 2026 verpflichtend.
Der pauschale Zoll von 3 EUR ist als Übergangslösung vorgesehen. Ab Juli 2028 sollen reguläre Zölle auf Basis von Warenart, Ursprung und Warenwert erhoben werden. Zudem soll spätestens zum 1. November 2026 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für eingeführte Waren eingeführt werden.


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