Zum 01.01.2025 wird die neue Grundsteuer als unbürokratische faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Damit werden auch die Einheitswerte als bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ihre Gültigkeit verlieren. An deren Stelle tritt dann in allen Bundesländern, die keine abweichenden Regelungen getroffen haben, der Grundsteuerwert. Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung. Haupfeststellungszeitpunkt für diese Feststellungserklärung ist der 01.01.2022. Die Steuermesszahl wird gesetzlich festgelegt, den Hebesatz legen die Städte, bzw. Gemeinden fest.
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