Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Urteil vom 25.10.2023 bestätigt, dass ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nur einen Minijob pauschal erfassen kann. Jeder weitere Minijob, den er aufnimmt, ist voll versicherungspflichtig.
Juli
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