Eine Änderung des Mutterschutzgesetzes hat am 14.02.2025 den Bundesrat passiert. Mutterschutzfristen gelten nun auch bei Fehlgeburten.
Die Neuregelung sieht bei Fehlgeburten einen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche vor.
Der Mutterschutz ist hinsichtlich der Dauer der Schutzfrist gestaffelt:
Ab der 13. Schwangerschaftswoche beträgt sie bis zu zwei Wochen,
ab der 17. Schwangerschaftswoche bis zu sechs Wochen und
ab der 20. Schwangerschaftswoche bis zu acht Wochen.
Das Beschäftigungsverbot gilt jedoch nur, wenn sich die Betroffene nicht ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit erklärt.
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