Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 Eckpunkte für eine Einkommensteuerreform beschlossen, die zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten soll. Vorgesehen ist eine Kombination aus tariflichen Entlastungen, höheren Freibeträgen und gezielten Gegenfinanzierungsmaßnahmen. Die Eckpunkte befinden sich allerdings noch im politischen Vorverfahren; die konkrete gesetzliche Ausgestaltung bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
Im Einkommensteuertarif soll die Progressionszone abgeflacht werden. Der Spitzensteuersatz von 42 % soll künftig erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 € greifen. Gleichzeitig ist eine Ausweitung der sog. Reichensteuer vorgesehen: Der Steuersatz von 45 % soll bereits ab 250.000 € zu versteuerndem Einkommen gelten; ab 280.000 € ist eine zusätzliche Tarifstufe von 47 % geplant. Insbesondere für Einzelunternehmer und Mitunternehmer mit hohen, thesaurierungsfähigen Gewinnen kann sich hieraus eine zusätzliche steuerliche Belastung ergeben.
Daneben soll der Grundfreibetrag bis 2028 voraussichtlich auf 12.900 €, das Kindergeld auf 272 € je Kind und Monat sowie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.430 € steigen. Die endgültige Höhe insbesondere des Grund- und Kinderfreibetrags steht jedoch noch unter dem Vorbehalt des ausstehenden Existenzminimumberichts.
Auf der Gegenfinanzierungsseite sind weitere praxisrelevante Änderungen vorgesehen. Die Pauschalsteuer für Minijobs soll von derzeit 2 % auf 5 % angehoben werden. Zudem soll die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG von 20 % auf 15 % der begünstigten Aufwendungen sinken; der maximale Steuerabzug soll von 1.200 € auf 900 € jährlich reduziert werden.
Weitere geplante Maßnahmen betreffen eine steuerliche Begünstigung von Abfindungen bei zeitnaher Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit sowie eine Anhebung der Bemessungsgrenze für steuerbegünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge auf einen Stundenlohn von 75 €. Die konkreten Voraussetzungen dieser Regelungen stehen ebenfalls noch nicht abschließend fest.


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