Um die Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlicher Vermietung einer Ferienwohnung an wechselnde Feriengäste zu prüfen, ist die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu betrachten. Es wird von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen, wenn die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen nicht erheblich (d. h. um mindestens 25 %) unterschritten wird.
BFH Urteil vom 12.08.2025


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