Der BFH hat im Urteil vom 04.06.2025 entschieden, dass dann, wenn ein Ehegatte unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR überträgt, in der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, der andere Ehegatte in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims schenkungssteuerrechtlich bereichert sei.
Ergänzend dazu hat der BFH jedoch auch entschieden, dass auch ein Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes erfasst sei. Zwar wird in diesem Paragraphen Gesamthandseigentum nicht genannt, dies sieht der BFH jedoch als unerheblich. Entscheidend bleibt, dass eine Wohnung als eigene Wohnung in diesem Grundstück genutzt wird.


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