Der BGH hat mit Urteil vom 27.03.2026 entschieden, dass Wohnungseigentümer nicht allgemein verpflichtet sind mehrere Vergleichsangebote einzuholen, wenn Erhaltungsmaßnahmen bei der WEG anstehen.
Mai
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Der BGH hat mit Urteil vom 27.03.2026 entschieden, dass Wohnungseigentümer nicht allgemein verpflichtet sind mehrere Vergleichsangebote einzuholen, wenn Erhaltungsmaßnahmen bei der WEG anstehen.
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