Am 27.03.2026 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge verabschiedet. Die Zustimmung des Gesetzes wird für den 08.05.2026 erwartet, wobei die Reform zum 01.01.2027 in Kraft tritt.
Wichtige Punkte sind hierbei:
- Förderung
Der förderberechtigte Kreis wird um Selbständige (Einkünfte nach § 16 oder 18 Abs. 1 Nr. 1-3 EStG) und angestellte Pflichtmitglieder in berufsständischen Versorgungseinrichtungen erweitert. Die Förderung beträgt 50 % für jeden Beitrag bis 360 € und 25 % für Beiträge zwischen 350,01 und 1.800 €. Die Kinderzulage beträgt 100 % der jährlichen Beiträge für jedes Kind, max. 300 € pro Kind.
Der Mindesteigenbeitrag wird auf 120 € angehoben. Pro Jahr dürfen max. 6.840 € pro Vertrag eingezahlt werden, wobei max. 1.800 € gefördert werden.
- Produkte
Bei den Produkten gibt es in der Ansparphase drei Garantievariationen, nämlich 100 % Garantie, 80 % Garantie und ohne jegliche Garantie. Zudem gibt es 3 Varianten der Leistungserbringung, nämlich lebenslange Verrentung des Kapitals in vollem Umfang, lebenslange Verrentung von 80 % des Kapitals oder Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr mindestens, wobei ein evtl. vorhandenes Restkapital ausgezahlt wird.
Der Leistungsbeginn wird angehoben, der zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr liegen kann.
- Bestehende Riesterverträge
Bei bestehenden Riesterverträgen kann die alte Förderung, die teilweise vorteilhafter ist, beibehalten werden oder es kann einseitig vom Sparer die neue Förderung gewählt werden. Zudem sind maximal zwei Neuverträge künftig förderfähig.


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