Das BMF hat die Werte für Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden mitgeteilt: In 2025 beträgt der Wert für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 EUR und 2,30 EUR für ein Frühstück. Bei einer Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind folglich 11,10 EUR anzusetzen.
März
12
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