Der 10. Senat des BFH hat mit Urteil vom 25.01.2017 entschieden, dass eine Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG voraussetzt, dass der bisherige Betriebsinhaber seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Durch den Nießbrauchsvorbehalt bleibt der ehemalige Einzelunternehmer allerdings Mitunternehmer im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG neben dem Übernehmer, sodass beide zeitgleich die Mitunternehmerstellung innehaben. Damit stellt der übertragende Unternehmer seine gewerbliche Tätigkeit nicht ein, weshalb eine Fortführung zum Buchwert ausscheidet.


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