Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt stufenweise ab November 2024. Diese dient gemäß § 139a und 139e AO der eindeutigen Identifizierung von wirtschaftlich tätigen im Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Bestehenden Unternehmen wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt, diese muss somit nicht gesondert beantragt werden. Bei Neugründungen erfolgt die Zuteilung ebenfalls automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern.
Dez.
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