Das Finanzgericht Niedersachen hat mit Urteil vom 02.09.2025 festgestellt, dass die Umsatzsteuer-Erstattung des Finanzamts in Bauträger-Fällen beim Steuerpflichtigen erfolgswirksam und damit steuererhöhend in der Bilanz zu berücksichtigen ist, wenn zuvor keine entsprechende Forderung aktiviert und der Vorgang in der Vergangenheit auch nicht anderweitig in der Bilanz abgebildet worden war.
Mai
11


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