Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 14.01.2026 entschieden, dass die deutsche Gewerbesteuer und die amerikanische Income Tax (hier: non resident withholding tax) gleichartige Steuern iSd Art. 2 Abs. 1 DBA-USA sind. Damit sind DBA basierte Quellensteuern auf Beteiligungserträge auf die Gewerbesteuer dann anzurechnen, sofern das DBA keine Einschränkung enthält. Gegen dieses Urteil ist Revision beim BFH eingelegt.
Mai
11


Comments are closed.