Der BFH hat am 17.12.2025 beschlossen, dass bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass ein zur Verfügung stehender betrieblicher Pkw tatsächlich auch privat genutzt wird. Dies gilt selbst im Falle, dass ein Privatnutzungsverbot besteht und kein Fahrtenbuch geführt wird.
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