Mit Urteil vom 11.02.2026 hat das EuG die seit einem EuGH Urteil vom 29.04.2004 etablierte Praxis zum Vorsteuerabzug über Bord geworfen (siehe bereits Monatsnews März 2026 unter Sonstiges 1.). Der erste Generalanwalt hat dem EuGH mit Schriftsatz vom 04.03.2026 nunmehr die Überprüfung des EuG-Urteils vorgeschlagen. Der EuGH muss nun innerhalb eines Monats nach Vorlage dieses Vorschlags bis zum 04.04.2026 entscheiden, ob die Entscheidung zu überprüfen ist oder nicht. Sollte der EuGH nun im Wege des vorgesehenen Eilverfahrens feststellen, dass die Entscheidung des EuG die Einheit oder die Kohärenz des Unionsrechts beeinträchtigt, so ersetzt die Antwort des EuGH auf die Fragen, die Gegenstand der Überprüfung waren, die Antwort des EuG. Es gilt also abzuwarten, ob der EuGH die Entscheidung überprüfen wird oder nicht.
Apr.
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