Der BFH hat mit Urteil vom 17.10.2024 entschieden, dass wenn eine Kapitalgesellschaft, die ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums veräußert, sie die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG nicht in Anspruch nehmen kann, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war.
Feb.
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